Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung der Taurus Anwaltskanzlei

 



Einleitung

 

Die Taurus Anwaltskanzlei verpflichtet sich, allen Personen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, den Zugang zu ihren Dienstleistungen und Informationen zu erleichtern. Wir sind uns der Bedeutung von Barrierefreiheit bewusst und setzen alles daran, ein inklusives Umfeld zu schaffen.

 

Ziele der Barrierefreiheit

 

Unsere Ziele umfassen:

 

1. Zugängliche Informationen:

 

Alle Informationen, die auf unserer Webseite und in unseren Publikationen bereitgestellt werden, sind so gestaltet, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten verständlich sind. Wir bemühen uns, digitale Inhalte konform mit den Richtlinien für barrierefreies Webdesign (WCAG) zu gestalten.

 

2. Physische Zugänglichkeit:

 

Unsere Kanzlei ist bestrebt, alle räumlichen Gegebenheiten so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich sind. Dazu gehören barrierefreie Eingänge, Aufzüge und Sanitäranlagen.

 

3. Kommunikation:

 

Wir bieten alternative Kommunikationswege an, um sicherzustellen, dass alle Klienten problemlos mit uns in Kontakt treten können. Dies schließt telefonische Angebote sowie schriftliche und persönliche Beratungen ein.

 

Bewertung und Verbesserung

 

Wir evaluieren regelmäßig unsere Maßnahmen zur Barrierefreiheit und sind offen für Feedback von Klienten und Interessierten. Ihre Anregungen sind uns wichtig, um unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern und anzupassen.

 

Kontaktinformation

 

Für Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit in unserer Kanzlei kontaktieren Sie bitte:

 

Stefan Hermann Schuster

Mobil: 0160 9254 7687

E-Mail: info@tauruskanzlei.com

 

Schlussfolgerung

 

Die Taurus Anwaltskanzlei setzt sich dafür ein, eine barrierefreie Umgebung zu schaffen. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und sind bestrebt, die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

 

02.06.2025

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Stefan Hermann Schuster

Rechtsanwalt